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   BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09   

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https://dejure.org/2009,9185
BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09 (https://dejure.org/2009,9185)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2009 - 1 BvR 461/09 (https://dejure.org/2009,9185)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 461/09 (https://dejure.org/2009,9185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs; Zurechenbarkeit von Zugangsverhinderungen infolge eines Spam-Filters beim E-Mail-Anschluss; Beitrag für die Nichtübermittlung der erforderlichen Nachrichten durch "organisatorische Umgestaltung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 210/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Damit hat es den durch die Verfassung gewährten Schutz verkannt und sich leichtfertig über den grundrechtlich gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör hinweggesetzt (vgl. BVerfGK 7, 438 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Überwiegend wird die Entscheidung aufgehoben, gegen die sich die Anhörungsrüge richtete (Endentscheidung), und der Beschluss über die Anhörungsrüge für gegenstandslos erklärt (vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 461/09, juris Rn. 18; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - Vf. 127-VI-10, juris Rn. 40; Berliner VerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 148/09; Sächsischer VerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08, juris Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2014 - L 2 AS 11/14
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll unter anderem verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnisse beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1956 - 1 BvR 440/54 -, juris RdNr. 8; Kammerbeschluss vom 16.06.2009 - 1 BvR 461/09 -, juris RdNr. 14 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B -, juris RdNr. 5 m.w.N.).
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